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Willkommen beim KFZ-Sachverständigenbüro Ralf Unland

Urteil: Händler muss Frist zur Mängel-Beseitigung eingeräumt werden

Mängel an einem Gebrauchtwagen rechtfertigen erst dann den Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn der Verkäufer eine Beseitigung der Mängel abgelehnt hat. Das berichtete die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle (Az.: 7 U 30/04). Demnach müsse der Käufer dem Verkäufer eine "angemessene Frist" zur Nachbesserung lassen. Erst wenn die Nachbesserung verweigert wird oder fehlschlägt, komme ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Frage. Die OLG-Richter wiesen mit ihrem Urteil die Klage eines Autokäufers gegen einen Kfz-Händler ab. Der Kläger hatte geltend gemacht, das von ihm gekaufte Fahrzeug weise verschiedene Mängel auf. So habe ein Sachverständiger u.a. mangelhafte Reifen, ein defektes Auspuffrohr und milchige Scheinwerfer festgestellt. Der Kläger hatte den Händler zwar schriftlich auf die Mängel hingewiesen, ihm aber keine Gelegenheit zur Beseitigung gegeben. Daher werteten die Richter den Rücktritt vom Kaufvertrag als übereilt und damit unzulässig.

Katalysatordefekt kann auch durch Verschleiß verursacht sein

Laut Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK) ist ein defekter Katalysator bei einem Gebrauchtwagen nicht automatisch ein Mangel. Ein Versagen des Geräts könne auch durch Verschleiß hervorgerufen werden, so dass die Sachmängelhaftung hier nicht greife. Damit hat das Landgericht Darmstadt laut BVfK am 22. Dezember ein Urteil des Amtsgerichts Zeven aufgehoben, das am 19. Dezember 2002 noch zu dem Schluss gekommen war, ein Katalysator sei kein Verschleißgegenstand.
Laut BGH-Entscheidung vom Sommer stellt nicht jeder Defekt an einem Fahrzeug automatisch einen Mangeldar . Ein Kfz-Unternehmer muss also nicht für jeden Fehler, der innerhalb der ersten Monate nach Übergabe eines Fahrzeugs auftritt, haften.
 

Diesel haben freie Fahrt bis minus 22 Grad

Die TÜV Rheinland Group warnt davor, bei sibirischer Kälte dem Dieselkraftstoff Hausmittel wie Petroleum oder gar einen Schuss Normalbenzin zuzusetzen. Bei modernen Hightech-Selbstzündern könne dies zu kapitalen Motorschäden führen. Selbst geringe Mengen Benzin veränderten Struktur und Schmierfähigkeit des Diesels sowie die Druckverhältnisse in den Pumpen.
Sinkt die Quecksilbersäule unter 22 Grad minus, dann wird aus dem Diesel eine zähe Masse, die kein Motor verbrennen kann. Bei Temperaturen darüber sorgen spezielle Zusätze dafür, dass der Sprit problemlos fließt, so Gerd Mylius, Kraftfahrtexperte der TÜV Rheinland Group. Die Wandlung des Dieselkraftstoffs in eine trübe Brühe sei im Winter völlig normal und kein Grund zur Besorgnis. "Ab minus sieben Grad Celsius bilden sich wachsähnliche Paraffine im Diesel", erklärt Mylius. Die unvermeidlichen Kristalle bleiben laut Experten klein und in der Schwebe, so dass sie sich nicht im Kraftstofffilter oder am Boden des Tanks absetzen können.
Sollten die Temperaturen in unseren Breiten tatsächlich unter die kritische Minus-22-Grad-Marke fallen, helfe nur das Warten auf wärmere Zeiten. Auf gar keinen Fall dürfe der Tank – etwa mit einem Gasbrenner – erwärmt werden. Es drohe sonst Explosionsgefahr. "Wenn möglich, den Kraftstoff in einer geheizten Garage langsam wieder auftauen. Vor der Weiterfahrt den Kraftstofffilter austauschen", rät Mylius.

 

 
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